S T E I N L E I N
S    T    E    I   N    L   E    I    N

Unsere Brennerei

Unser Brennrecht lässt sich bis ins Jahr 1794 zurückverfolgen. Die erste urkundliche Erwähnung der Familie Steinlein datiert aus dem Jahr 1869. Dieses Brennrecht für mehlige und nicht-mehlige Stoffe (Getreide / Obst als Grundlage) erlaubt uns, jährlich 300 Liter Weingeist herzustellen. Dadurch ist der Verkauf unserer in verschiedenen Jahrgangsbränden gewonnenen Produkte begrenzt. Dies liegt an den brennrechtlichen Vorgaben und an dem äußerst arbeitsintensiven Verfahren der Spontangärung.

Seit 1983 werden unsere Obstbrände aus reinen Spontangärungen, also ohne jegliche Zusätze, gewonnen: Ein radikaler Umbruch in der über 100-jährigen Tradition unserer altfränkischen Hausbrennerei. Seitdem gilt: Schnaps ist eben nicht gleich Schnaps, nicht in Neufang.

 

An etwa 10-12 Tagen im Jahr, hauptsächlich im Herbst und im Winter, haben Sie die Möglichkeit, beim Schnapsbrennen vor Ort dabei zu sein. Einen Einblick über die Destillation finden sie in "vom Baum ins Glas". Hier wird unter anderem die Spontangärung erklärt, das naturreinste und aufwändigste Verfahren, Edelobstbrände herzustellen ("Obstbrände"). Einen Überblick über unsere Brände liefert Ihnen die Rubrik "Destillate".